Beim steiermarkweiten Aktionstag der Pendlerinitiative unterstützt vom ÖAAB und von der FCG, wurden die PendlerInnen aus dem Bezirk Weiz über ihre Steuer- und Fördermöglichkeiten informiert. „Die Menschen nehmen teils beachtliche Wegstrecken auf sich, um zur Arbeit zu gelangen”, sagt AK Vize-Präsident Franz Gosch, Obmann der Pendlerinitiative. „Dennoch nützt nur jede/r vierte Pendler auch die Pendlerbeihilfe des Landes und der AK.” Für einen Anspruch auf diese sei es egal, wo man arbeitet, also ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst. Und auch ob in ein anderes Bundesland oder sogar ins Ausland gependelt wird, ist nicht entscheidend. Voraussetzung für eine Bewilligung sind ein steuerpflichtiges Einkommen von maximal 31.800 Euro und mindestens 25 Kilometer Distanz zur Arbeit sowie ein fixer Wohnort in der Steiermark. Je nach Entfernung könne hier, laut Gosch, zwischen 92 und 389 Euro im Jahr gespart werden.
Die Pendlerbeihilfe steht auch Lehrlingen und Ferialpraktikanten - auch für einzelne Monate - bei einer Distanz von mehr als 25 Kilometer zu. Seit 2014 ist die Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros nur mehr mit dem Pendlerrechner (www.bmf.gv.at/pendlerrechner) des Finanzministerums gestattet. Nicht abgeholte Pendlerpauschalen können fünf Jahre rückwirkend über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. „Wir appellieren an die PendlerInnen, die für sie geschaffenen Förderungen auch abzuholen”, so KR Schmidt.