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Große Wertschätzung für steirische Meisterinnen und Meister

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Stolz auf Meister-Leistungen: Bgm. Nagl, LR MMag. Eibinger-Miedl, ­­LH Schützenhöfer, WKO-Präs. Ing. Herk und Spartenobmann Talowski. Stolz auf Meister-Leistungen: Bgm. Nagl, LR MMag. Eibinger-Miedl, ­­LH Schützenhöfer, WKO-Präs. Ing. Herk und Spartenobmann Talowski.

Mit 1.000 Euro Prämie unterstützt das Wirtschaftsressort des Landes Steiermark ab dem kommenden Jahr alle SteirerInnen, die eine Meister- oder Befähigungsprüfung positiv absolvieren. Bei Personen mit Hauptwohnsitz in der Landes­hauptstadt übernimmt die Stadt Graz sogar die Hälfte der Prämie. Steirische Betriebe, die die Prüfungskosten für AbsolventInnen übernehmen, können zusätzlich bei der Steirischen Wirtschaftsför­de­rung (SFG) eine Förderung von bis zu 2.500 Euro erhalten.
„Die Steiermark ist ein Land der Talente. Unsere duale Ausbildung ist weit über die Grenzen hinaus bekannt und viele Länder der Welt beneiden uns darum Die MeisterInnen sind ein wichtiges Rückgrat unserer erfolgreichen Wirtschaft. Sie sind einerseits wichtige Fachkräfte. Viele von ihnen gründen oder über­nehmen später selbst einen Betrieb und schaffen damit Arbeitsplätze in unserem Land”, so Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer.
Während die Kosten für ein Hoch­schulstudium zum gro­ßen Teil von der öffentlichen Hand getragen werden, fallen für die Vorbereitung und Absolvierung der Meister- und Befähigungsprüfung Gebühren an. Die neue Meisterprämie und die betriebliche För­derung setzen genau hier an. Für Wirtschaftslandesrätin MMag Barbara Eibinger-Miedl hat die Unterstützung mehrere Funktionen: „Wir setzen damit ein Zeichen der besonderen Wertschätzung, und zwar so­wohl für die MeisterInnen als auch für das duale Ausbildungssystem insgesamt. Gerade vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs in allen Branchen müssen wir das Bewusstsein für die Berufsausbildung und die damit verbundenen Perspektiven stärken. Auch dazu wollen wir mit der Meisterprämie entsprechend beitragen!”
Die Meisterprämie können alle Personen, mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, in Anspruch neh­men. Das gilt auch für Prüfungen, die in einem anderen Bundesland abgelegt wurden. Die Prämie kann nach erfolgreicher Prüfung mit dem Nachweis des Wohnsitzes und dem Zeugnis beantragt werden. Die Prämie wird für Meister- und Befähigungsprüfungen aus allen Branchen (auch Gastronomie und Hotellerie) ausbezahlt. Dabei fun­giert die SFG als Ansprechpartner.