Ab 1. Jänner 2020 wird aus der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld die Gemeinde Bad Loipersdorf. Die Landesregierung hat in ihrer letzten Sitzung auf Antrag von Gesundheitslandesrat Mag. Christopher Drexler die entsprechende Verordnung über die „Festsetzung des Kurbezirkes - Bäderkurort Bad Loipersdorf” beschlossen und so den Weg dazu geebnet. Damit wird nun auch der Standortgemeinde der ältesten steirischen Therme diese Auszeichnung zuteil. Bad Loipersdorf wird der 18. Kurort der Steiermark und der neunte Bäderkurort.
„Die Steiermark ist das beliebteste Urlaubsland der ÖsterreicherInnen. Neben der Vielfalt der Landschaft, der Gastfreundschaft und Herzlichkeit, sind auch unsere steirischen Thermen gute Gründe für einen Urlaub im Grünen Herz Österreichs. Es freut mich, dass es gemeinsam gelungen ist, die Erfolgsgeschichte der Therme Loipersdorf auch im Gemeindenamen sichtbar zu machen”, so Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, der den Gemeindevertretern, mit Bürgermeister Herbert Spirk an der Spitze, zu dieser Anerkennung gratuliert.
„Ich freue mich außerordentlich, dass es uns nun vor allem durch die konsequente Arbeit der Gemeinde Loipersdorf und von Bürgermeister Herbert Spirk möglich wurde, Loipersdorf das Prädikat ‘Bad’ zuzuerkennen. Ab 1. Jänner 2020 wird aus Loipersdof bei Fürstenfeld, Bad Loipersdorf. Das ist eine Auszeichnung für die Gemeinde und gleichzeitig ein wichtiger Impuls für die gesamte Region. Die Steiermark wartet mit besonderen Heilvorkommen auf, die wir stolz präsentieren wollen. Dass der Standort der steirischen ‘Ur-Therme’ nun auch Bäderkurort ist, komplettiert das steirische - und vor allem das oststeirische - Kurort-Ensemble”, so Landesrat Mag. Christopher Drexler.
Der Antrag auf Anerkennung als Kurort ist von der Gemeinde zu stellen, über deren Gemeindegebiet sich der Kurbereich erstrecken soll. Dieser Kurort muss per Bescheid der Landesregierung auf Basis des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortgesetzes anerkannt werden. Dafür gilt es, genau definierte gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen und entsprechende Bedingungen und Auflagen vorzuschreiben. Letztendlich ist das genaue Gebiet - der sogenannte Kurbezirk - per Verordnung festzulegen. Wichtige Voraussetzung ist ein Heilvorkommen - sprich Heilquelle.