Diese Seite drucken

Neues Landessicherheitsgesetz für das Burgenland vorgestellt

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
(v.l.:) Referatsleiter Mag. Erich Hahnenkamp, SP-Klubofrau Ingrid Salamon, LH-Stv. Johann Tschürtz, FP-Klubobmann Géza Molnár. (v.l.:) Referatsleiter Mag. Erich Hahnenkamp, SP-Klubofrau Ingrid Salamon, LH-Stv. Johann Tschürtz, FP-Klubobmann Géza Molnár.

Gemeinsam mit Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz, SP-Klubobfrau Ingrid Salamon, FP-Klubobmann Géza Molnár und Hauptreferatsleiter des Referats für Sicherheit im Amt der Burgenländischen Landesre­gie­rung Mag. Erich Hahnenkampf, wurde jüngst in Eisenstadt das neue Landessicherheitsgesetz vorge­stellt. Es ist ein komplett neues Gesetz, das das bisherige Polizei­strafgesetz ablösen soll. „Es war höchst an der Zeit, ein neues, mo­dernes und praxisgerechtes Gesetz für das Burgenland auszuarbeiten. Mit diesem neuen Sicherheitsgesetz haben wir Regelungen speziell für unser Bundesland formuliert, die praxistauglich sind und dem gesellschaftlichen Wandel gerecht werden”, so Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz.
Das neue Gesetz umfasst fünf Abschnitte mit insgesamt 34 Paragra­fen und soll im Jänner 2019 im Landtag beschlossen werden. „Das bisherige Gesetz hat in der Praxis immer wieder für Unklarheiten, Diskussionen und Unverständnis gesorgt, weshalb es mir wichtig war, dass es sowohl für die Gemeinden als auch für die Bürger Rechtssicherheit durch klar formu­lierte Regeln gibt”, so Tschürtz. Das alte Polizeistrafgesetz stammt aus dem Jahr 1986 und ist im Kern 32 Jahre in Kraft. Bis auf die Euro-Einführung und zwingende Anpassungen an Vorgaben des Bundes gab es in diesen über drei Jahrzehnten keine Änderungen. In den letz­ten Monaten wurde intensiv am Landessicherheitsgesetz gearbei­tet. „Die Regierungsparteien haben sich mit der Offensive zum Bü­rokratie-Abbau ein großes Projekt vorgenommen. Rund 40 Gesetze, darunter das burgenländische Si­cherheitsgesetz werden überarbei­tet mit dem klaren Ziel, die Verwaltung für BürgerInnen und Behörden zu vereinfachen”, so SP-Klub­obfrau Ingrid Salamon.
Das neue Landessicherheitsgesetz gliedert sich in fünf Abschnitte. 1. Aufrechterhaltung der öffent­lichen Sicherheit und Ordnung, 2. Prostitution, 3. Schutz vor Tieren, 4. Sonstige Bestimmungen und 5. Datenverarbeitung, Straf- und Über­gangbestimmungen - und umfasst insgesamt 34 Paragrafen.
Bei der Erstellung des neues Gesetzes waren alle Fraktionen in mehreren Verhandlungsrunden ein­gebunden, auch mit der Landes­polizeidirektion gab es Gespräche.