„Das Grundsätzliche gleich vorweg: Für die Konsumenten und Produzenten vom steirischen Kürbiskernöl ändert sich derzeit nichts!”, unterstreicht Andreas Cretnik, Geschäftsführer der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl. Die Rückverfolgbarkeit vom Ladentisch über die verarbeitende Öhlmühle bis zum produzierenden Kürbiskernölbauern ist mit der, auf der Banderole der Kürbiskernölflasche gedruckten fortlaufenden Kontrollnummer garantiert. „Wer diese individuelle Zahlenkombination auf der Homepage der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl abfragt, kann den Weg der Kürbiskerne zurückverfolgen”, so Andreas Cretnik.
Die Landwirtschaftskammer Steiermark hat vor rund 20 Jahren die nationale Individualmarke und im Jahr 2006 eine Unionsmarke registrieren lassen. Seither hat sich im Markenrecht enorm viel getan und die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden mehrfach geändert. „Aktuell geht auch die Rechtssprechung in eine vollkommene andere Richtung. Die Folge ist, dass die beiden Markenregistrierungen gelöscht werden sollen”, so Cretnik weiter. Deshalb hat die Landwirtschaftskammer Steiermark bereits Vorsorge getroffen. Es erfolgte bereits eine internationale Markenanmeldung, die die Weiterführung der bestehenden Wortbildmarke „Steirisches Kürbiskernöl” garantiert. Die Landwirtschaftskammer und die Gemeinschaft der steirischen Kürbiskernölbauern werden die Beurteilung des Europäischen Gerichtshofes überprüfen lassen.